Fallfrist 30. Juni 2002 für die Rückholung ausländischer Mehrwertsteuern für 2001

Mai 2002

Unternehmer, die im betreffenden Ausland weder Wohnsitz noch Betriebsstätte haben und dort auch keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen, können Vorsteuern, die in Dienstleistungen dort ansässiger Unternehmer enthalten sind, zurückholen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Leistungen:
Hotel, Verpflegung, Mietwagen, Taxi, Treibstoff, Transporte, Telefonate, Beratung, Messen, Konferenzen, Seminare, Marktforschung, etc.
Da es sich um ein förmliches Verfahren handelt und Belegnachweise zu erbringen sind, sollte möglichst früh mit den entsprechenden Vorarbeiten begonnen werden, zumal der Termin 30. Juni nicht erstreckbar ist.
Für Zeiträume ab 1. Juli 2001 können auch in Polen Vorsteuerrückvergütungen beansprucht werden.
Ausländische Unternehmer können österreichische Vorsteuern beim Finanzamt Graz beantragen.

Bild: © John Hurst - Fotolia

RENTABILITAS

Wirtschaftstreuhand GesmbH
FN 72146y – LG Salzburg
Österreich

Adresse

Innsbrucker Bundesstraße 75
5020 Salzburg
Österreich

kontakt

Fax: +43 [0]662 436457-20

© 2023: RentabilitasImpressum | Datenschutz | Made with LOVE by Studio Seilschaft
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram