Kurz-Info: Steuerliche Qualifikation der vom Arbeitgeber übernommenen Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

November 2003
Kategorien: Klienten-Info

Das Lohnsteuerprotokoll 2003 stellt hiezu folgendes klar:

:: Grundsatz
Die vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung stellen einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und sind der Steuerbemessungsgrundlage sowie der Bemessungsgrundlage für Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer hinzuzurechnen.

:: Nachzahlung auf Grund einer GPLA
Die Abkürzung bedeutet: Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben.

  • Der Arbeitgeber trägt (üblicherweise) die Nachzahlung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung. In diesem Fall gehören diese zur Bemessungsgrundlage für DB, DZ und KommSt, welche im Kalendermonat der Zahlung zu erhöhen ist. Lohnsteuerlich bleibt dies ohne Folgen, weil die Sozialversicherungsbeiträge als Werbungskosten die Lohnsteuerbemessungsgrundsage vermindern.
  • Der Arbeitgeber regressiert sich beim Arbeitnehmer hinsichtlich der bezahlten Arbeitnehmeranteile. In diesem Fall liegt keine Lohnzahlung vor und die Bemessungsgrundlagen sind nicht zu erhöhen.

RENTABILITAS

Wirtschaftstreuhand GesmbH
FN 72146y – LG Salzburg
Österreich

Adresse

Innsbrucker Bundesstraße 75
5020 Salzburg
Österreich

kontakt

Fax: +43 [0]662 436457-20

© 2023: RentabilitasImpressum | Datenschutz | Made with LOVE by Studio Seilschaft
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram