Fahrtkosten zu AMS-Kurs

April 2012
Kategorien: Klienten-Info

Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind bei unselbständig Erwerbstätigen durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw. durch das Pendlerpauschale abgegolten. Der Verkehrsabsetzbetrag von jährlich 291 € steht bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis zu. Fahrtkosten zu einem vom AMS bezahlten Umschulungskurs fallen außerhalb eines bestehenden Dienstverhältnisses an. Nach zutreffender Ansicht des VwGH (GZ 2008/13/0235 vom 21.12.2011) kommt daher dem Verkehrsabsetzbetrag auch dann keine Abgeltungswirkung zu, wenn nach erfolgter Umschulung wieder ein Dienstverhältnis eingegangen wurde. Für die Wegstrecke zwischen der Wohnung und dem AMS-Kurs können daher Kilometergelder angesetzt werden bzw. andere damit im Zusammenhang stehende Kosten (z.B. Zugfahrkarten) im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Bild: © Superingo - Fotolia

RENTABILITAS

Wirtschaftstreuhand GesmbH
FN 72146y – LG Salzburg
Österreich

Adresse

Innsbrucker Bundesstraße 75
5020 Salzburg
Österreich

kontakt

Fax: +43 [0]662 436457-20

© 2023: RentabilitasImpressum | Datenschutz | Made with LOVE by Studio Seilschaft
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram