September 2010
Grundsätzlich können Haushaltsaufwendungen oder Kosten, die mit der Lebensführung verbunden sind, steuerlich nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Aufenthalt an dem Beschäftigungsort (beruflich) notwendig ist und eine Verlegung des...
April 2008
Wird die Erwerbstätigkeit in großer Entfernung vom Stammwohnsitz (Familienwohnsitz) ausgeübt und am Ort der Beschäftigung deshalb ein weiterer Wohnsitz begründet, so sind regelmäßig auch bei nur vorübergehender Beibehaltung beider Wohnsitze hohe Kosten...