Höhere Umsatzsteuer bei Fotobüchern ab 1.4.2016

März 2016
Kategorien: Klienten-Info

Aufgrund einer Änderung der Kombinierten Nomenklatur hat die EU im Dezember 2015 unionseinheitlich festgelegt, dass Fotobücher aus Papier nicht mehr als Bücher, sondern unter die Fotografien einzureihen sind. Begründet wird diese Klassifizierung damit, dass Fotobücher – trotz kurzer Texte bei den Fotos (Erläuterungen zu Aktivitäten, Veranstaltungen oder abgebildeten Personen) – vorrangig nicht zum Lesen bestimmt sind.

Wie das BMF nun mit Information vom 10.2.2016 mitteilt, können die Ausführungen in Rz 1173a der Umsatzsteuerrichtlinien, wonach der ermäßigte Steuersatz für Bücher von 10% gilt, nicht mehr aufrechterhalten werden. Eine Änderung der Richtlinien mit dem Wartungserlass 2016 wird ebenfalls angekündigt.

Am 1.4.2016 unterliegen Fotobücher daher dem Umsatzsteuersatz von 20%.

Bild: © Superingo - Fotolia

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