Änderungen im Finanzstrafgesetz

Oktober 2007

Die mit Wirkung ab 1. Jänner 2008 grundlegende Reform der Strafprozessordnung (StPO) hat auch Auswirkungen auf das Finanzstrafverfahren. Die am 5. Juni 2007 im Parlament beschlossene Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 enthält Sonderbestimmungen über das gerichtliche Finanzstrafverfahren. Diese erklären die StPO entweder für unmittelbar anwendbar, ändern oder ergänzen sie.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Finanzstrafbehörden müssen als Ermittlungsbehörden im Dienste der Strafjustiz die Bestimmungen der StPO anwenden, jene des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens sind nicht mehr anzuwenden.
  • Allgemeine Bestimmungen des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens werden um wesentliche Grundsätze des gerichtlichen Strafverfahrens ergänzt.
  • Rechte der Beschuldigten im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren werden i.S. der entsprechenden Bestimmungen der StPO umfassender bzw. konkreter beschrieben.

Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat auf seiner Homepage (http://ufs.bmf.gv.at/Verfahren/Finanzstrafrecht/_start.htm) Informationen zum Finanzstrafverfahren zur Verfügung gestellt.

Bild: © Wrangler - Fotolia

RENTABILITAS

Wirtschaftstreuhand GesmbH
FN 72146y – LG Salzburg
Österreich

Adresse

Innsbrucker Bundesstraße 75
5020 Salzburg
Österreich

kontakt

Fax: +43 [0]662 436457-20

© 2023: RentabilitasImpressum | Datenschutz | Made with LOVE by Studio Seilschaft
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram