Dezember 2018
Bekanntermaßen sind sonstige Bezüge (v.a. das 13. und 14. Monatsgehalt) nach Abzug der Sozialversicherung mit 6% begünstigt besteuert . Dies trifft jedoch nur insoweit zu, als diese Sonderzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres ein Sechstel der gesamten laufenden...
März 2011
In der Praxis ist es eine weit verbreitete Vorgehensweise zur Steueroptimierung, Prämien bzw. Tantiemen im Folgejahr in 14 monatlichen Teilbeträgen im Nachhinein auszuzahlen und durch die Behandlung als laufender Bezug auch eine Erhöhung des mit nur 6% begünstigt...
November 2010
Wie allgemein bekannt, sind sonstige Bezüge (v.a. das 13. und 14. Monatsgehalt) nach Abzug der Sozialversicherung mit 6% begünstigt besteuert . Dies trifft jedoch nur insoweit zu, als diese Sonderzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres ein Sechstel der gesamten laufenden...