Erhöhung Gerichtsgebühren seit August 2011

September 2011
Kategorien: Klienten-Info

Mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren wurden die Gerichtsgebühren auf Basis der gesetzlich vorgesehenen Valorisierungsregelung mit 1. 8. 2011 indexbedingt erhöht. Davon betroffen sind u.a. die Gerichtsgebühren für Zivilprozesse, Exekutionsverfahren, Insolvenzverfahren, Pflegeschafts- und Unterhaltsprozesse, Verlassenschaften, Grundbuchssachen, Firmenbuchangelegenheiten oder Beglaubigungen. Die neuen Gebühren sind auf Sachverhalte anzuwenden, bei denen der Anspruch auf die Gebühr nach dem 31.7.2011 begründet wurde (z.B. Konkursanträge ab 1.8.2011, nicht aber für zuvor eingebrachte und noch nicht abgeschlossene Konkursanträge).

Bild: © Tatesh - Fotolia

RENTABILITAS

Wirtschaftstreuhand GesmbH
FN 72146y – LG Salzburg
Österreich

Adresse

Innsbrucker Bundesstraße 75
5020 Salzburg
Österreich

kontakt

Fax: +43 [0]662 436457-20

© 2023: RentabilitasImpressum | Datenschutz | Made with LOVE by Studio Seilschaft
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram