Ziel der Lohnverrechnung ist die Umwandlung der Arbeitsinformationen jeder Mitarbeiterin/jedes Mitarbeiters in Zahlen zur Berechnung des Nettolohns und des Bruttolohns. Die Vorbereitung der Lohngrundlagen, die Führung von Arbeitsaufzeichnungen und die Aushändigung von Lohnzetteln für jede Mitarbeiterin/jeden Mitarbeiter sind für jedes Unternehmen obligatorische Tätigkeiten. Dies erfordert spezifische Kenntnisse im Rahmen der Personalführung, des Arbeitsrechts, der Finanzmathematik und des Rechnungswesens (Stichwort Abfertigungs- und Pensionsrückstellung). Die Personalverrechnung gehört zu einem der heikelsten Bereiche im Wirtschaftsleben. Mangelhafte Grundlagen oder kleine Fehler können u.U. große Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung, bei der Einhaltung der Bestimmungen und liefern Ihnen verständliche Auswertungen. Darüber hinaus begleiten wir Sie tatkräftig bei einer anstehenden Finanzprüfung (GPLA/PLAB).