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Das Thema BASELII wird viel diskutiert, sowohl bei Banken als auch in zunehmendem Ausmaß bei kreditnehmenden Unternehmen. Folgende Aspekte sollen im Rahmen dieser Ausgabe betrachtet werden:
:: Hintergrund
1975 wurde der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ins Leben gerufen. Ziel dieses Ausschusses ist die Entwicklung eines internationalen Bankenaufsichtsrechts bzw. Netzwerks, um die Qualität der Bankenaufsicht zu verbessern. Mitglieder des Ausschusses sind Vertreter der Zentralbanken und der Bankenaufsichtsbehörden der G10-Staaten sowie Luxemburg. Der Ausschuss tritt in der Regel bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch das ständige Sekretariat befindet. 1988 wurden erstmalig unter dem Namen Basel I bankenaufsichtsrechtliche Regelungen mit dem Ziel der Sicherung der Stabilität des Banksektors durch Begrenzung des Insolvenzrisikos von Banken normiert.
Das wesentliche Instrument von Basel I ist die Pflicht zur Eigenkapitalunterlegung der vergebenen Kredite mit 8% der Kreditsumme - unabhängig von der individuellen Bonität des Kreditnehmers.
Unter Basel II wird eine umfassende Neuregelung des Bankenaufsichtsrechts verstanden, welches zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll.
:: Die drei Säulen von Basel II
Basel II besteht aus drei Säulen: den Mindesteigenkapitalanforderungen (MINIMAL CAPITAL REQUIREMENTS), der Qualitativen Aufsicht (SUPERVISORY REVIEW PROCESS) und der Marktdisziplin (MARKET DISCIPLIN). Während die zweite Säule das Verfahren zur Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden beschreibt, wird unter dem Stichwort Marktdisziplin die Transparenz von Risikolage und Kapitalausstattung der Kreditinstitute verstanden. Im Mittelpunkt der Diskussion und momentan für die Kreditwirtschaft besonders relevant ist die zu Anfang genannte Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute. Der Neuregelung werden immense Rückwirkungen auf die Kreditvergabepolitik der Banken zugeschrieben.
:: Basel II regelt für Banken die Eigenmittelunterlegung von Krediten in Abhängigkeit von der individuellen Bonität des Kunden.
Aufgrund der neuen Eigenkapitalvorschriften sind Banken in Zukunft im Rahmen von Basel II dazu verpflichtet, ihre Eigenkapitalquote an der Qualität ihres Kreditportfolios dem Risiko entsprechend auszurichten. Die Kreditnehmer werden in verschiedene Bonitätsklassen unterteilt. Ein Kredit an ein Unternehmen mit schlechter Bonität muss demzufolge durch die Bank mit mehr Eigenkapital unterlegt werden, wodurch die Kreditkosten für die Bank steigen. Diese erhöhten Kosten werden wiederum durch schlechtere Kreditkonditionen an das Unternehmen weitergegeben. Die prinzipielle Eigenmittelunterlegung beträgt weiterhin 8%, jedoch wird diese durch die im Folgenden beschrieben Ansätze wesentlich beeinflusst.
:: Drei Ansätze für die Berechnung des Kreditrisiko
Basel II stellt den Banken drei Ansätze mit steigender Risikosensitivität zur Berechnung des Kreditrisikos und damit zur Eigenkapitalquote zur Verfügung.
1. der Standardansatz wird angewandt bei externen Ratings bzw. bei Unternehmen die über kein Rating verfügen. Ein unbesicherter Unternehmenskredit wird wie bisher mit 100% von 8% Eigenmittelunterlegung eingestuft. Neu ist, dass notleidende Kredite (Forderung mehr als 90 Tage fällig) mit 150% von 8%, also insgesamt 12% Eigenkapital zu unterlegen sind.
2. der Basis-IRB Ansatz (Internal Rating Based) basiert auf bankinternen Einstufungen (Ratings). Dieser Ansatz ermöglicht eine viel exaktere und individuelle Risikoeinstu fung der Kredite. Für notleidende Kredite kann dies aber im schlechtesten Fall eine Eigenkapitalunterlegung von bis zu 562,5% von 8% (45% EK-Unterlegung) bedeuten.
3. der Fortgeschrittene IRB Ansatz verfeinert die internen Ratingverfahren der Bank. Während im Basis-IRB nur die Ausfallswahrscheinlichkeit durch die Bank geschätzt wird, können bei diesem Ansatz zusätzlich auch die Ausfallsquote, die Höhe zum Zeitpunkt des Ausfalls und die Restlaufzeit eines Kredites durch die Bank geschätzt werden. Die Wahl eines der drei Ansätze oder deren Mischung steht der Bank prinzipiell frei, jedoch müssen die Kreditinstitute zur Wahl der IRB-Ansätze gewisse Anforderungen erfüllen. Es ist daher davon auszugehen, dass nur die großen Banken den Fortgeschrittenen IRB anwenden und die kleineren Institute den Standardansatz wählen werden.
Aspekte des Rating-Verfahrens
Das Verfahren zur Beurteilung der Kundenbonität wird Rating genannt. Mit Hilfe dieses systematisierten Verfahrens wird die aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Lage eines Unternehmens bzw. Organisation bewertet. Grundlage eines Ratings sind neben externen Wirtschaftsinformationen (Branchenkennzahlen, Marktanteilsdaten u.a.) vor allem umfangreiche quantitative und qualitative Informationen, die das Unternehmen der externen Rating-Agentur bzw. der Kreditgebenden Bank aufbereitet zur Verfügung stellen muss.
:: Internes vs. Externes Rating
Während insbesondere börsennotierte Unternehmen durch externe Rating-Agenturen wie Moodys oder Standard & Poors eingeschätzt werden, erfolgt die Beurteilung von Klein- und Mittelbetrieben zumeist auf Basis der bankinternen Ratings. Während bankinterne Bonitätsbeurteilungen aufgrund des Bankgeheimnisses nur mit Zustimmung des Unternehmens oder vom Unternehmen selbst veröffentlicht werden, sind externe Ratings grundsätzlich zur Veröffentlichung bestimmt. Die Entscheidung für ein internes oder externes Rating fällt zumeist aber auf Grund der Kosten des öffentlichen Ratings nicht ganz freiwillig. Für kleine und mittlere Unternehmen sind in der Regel externe Ratings nicht empfehlenswert und nur dann vorteilhaft wenn die Kosten des Ratings unter den zu erwartenden Zinsvorteilen des Kredits liegen, wenngleich auch (aus einer eher marketingtechnischen Sicht) offen an die jeweilige Zielgruppe (Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter, Kooperationspartner usw.) kommunizierte Ratings das Vertrauen in die eigene Unternehmung und damit die Geschäftsbeziehung stärken können.
:: Unternehmen werden in Kundensegmente unterteilt
Im Rahmen des Rating-Prozesses wird von der Bank das Kundensegment des zu beurteilenden Unternehmens hinsichtlich Größe (z.B. KMU, Freiberufler), Branche (z.B. Handel, Dienstleistung) Region, Rechnungslegungsvorschriften (z.B. HGB, IAS/IFRS) und Finanzierungsart (z.B. Projektfinanzierung, Exportfinanzierung) berücksichtigt. Als Vergleichsmaßstab werden bei der Beurteilung Unternehmen des gleichen Kundensegments herangezogen. Es wird für das kreditnehmende Unternehmen daher von Interesse sein, dass es von einem Bankinstitut betreut wird, das ähnliche Kunden betreut und daher über eine hohe Branchenkenntnis und ausreichende Erfahrungswerte verfügt.
:: Im Rahmen des Ratings werden sowohl hard facts, als auch soft facts berücksichtigt.
Ein Rating ist eine auf eine Note verdichtete Beurteilung des Unternehmens. Dabei werden sowohl quantitative (hard facts) als auch qualitative (soft facts) Faktoren einbezogen. Die Bilanzbonität eines Unternehmens wird anhand der Bilanz und der G&V in Form von Kennzahlen z.B. Eigenkapitalquote, Gesamtkapitalrentabilität, Cash-Flow-Rate etc. beurteilt. Die Eigenkapitalquote gilt hierbei als der wichtigste hard fact.
Die qualitativen Faktoren setzen sich aus einer Vielzahl von teilweise schwer fassbaren Kriterien zusammen und sollen neben Markt und Produkt des Unternehmens auch die Managementfähigkeiten, Unternehmensstrategie, Personalfluktuation Controllingsysteme etc. eingeschätzt werden. Hierbei stehen die Zukunftsaussichten des Unternehmens, sich auf dem Markt behaupten zu können, im Vordergrund.
Anhand dieses Ratings wird die Ausfallswahrscheinlichkeit des Kredites beurteilt und dadurch die nötige Eigenmittelunterlegung der Bank bestimmt und in weiterer Folge die Kreditkonditionen beeinflusst.
Kreditinstitute wie auch Kreditnehmer müssen sich bereits heute auf die zusätzlichen Anforderungen durch Basel II einstellen und vorbereitende Maßnahmen treffen.
Bild: © Fineas - Fotolia