Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.rentabilitas.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Sozialversicherungspflicht von Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Sozialversicherungspflicht von Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Januar 2016
Kategorien: Klienten-Info

Wie zuletzt in der KI 05/14 berichtet, drängen die Sozialversicherungen schon länger darauf, Gewinnausschüttungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern nach § 25 Abs. 1 GSVG in die Bemessungsgrundlage zur Sozialversicherung einzubeziehen. Als praktisches Problem gestaltete sich dabei für die Sozialversicherungsträger die Informationsbeschaffung, da bislang keine automatische Meldung der in der Einkommensteuer endbesteuerten Gewinnausschüttungen erfolgt ist. Mittlerweile ist im Handbuch - Kapitalertragsteuer-Anmeldung (Ka 1) in FinanzOnline die Erfassung von Ausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs, die GSVG-pflichtversichert sind, ab 1.1.2016 vorgesehen. Ab 2016 erhält die Sozialversicherung somit die Daten zu den Gewinnausschüttungen, sodass diese künftig auch in die Bemessungsgrundlage aufgenommen werden können.

Für alle, die schon mit ihren laufenden Bezügen die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung überschreiten, ergeben sich dadurch keine Änderungen. Bei vielen Gesellschafter-Geschäftsführern sollte daher die Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die Sozialversicherungspflicht zu keinen materiellen Konsequenzen führen. Für die Zeit vor 2016 laufen noch Verhandlungen. Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

Bild: © Francois Doisnel - Fotolia

RENTABILITAS

Wirtschaftstreuhand GesmbH
FN 72146y – LG Salzburg
Österreich

Adresse

Innsbrucker Bundesstraße 75
5020 Salzburg
Österreich

kontakt

Fax: +43 [0]662 436457-20

© 2023: RentabilitasImpressum | Datenschutz | Made with LOVE by Studio Seilschaft
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram