Oktober 2001
Korrektur Klienten-Info September 2001 Die Berechnungsformel für das Feiertagsentgelt lautet richtig wie folgt: 20.000/(3 x 26) = 256,- Feiertagsentgelt
Oktober 2001
Nicht nummerierte Eingangs- sowie Ausgangsrechnungen ohne Leistungszeitraum können die Schätzungsbefugnis des Fiskus auslösen Der Berufungssenat II der FLD Wien, NÖ und Bgld kam am 12. März 1998 zu der Rechtsauffassung, dass sowohl die Nichtnummerierung der...
September 2001
Wirklich aktuell können in periodischen Zeitschriften veröffentlichte Zinssätze nie sein, da sie einer steten Wandlung unterliegen und durch eine Änderung nach Redaktionsschluss nur mehr von historischer Bedeutung sind. Die Einführung der Anspruchsverzinsung...